Historie
Historie des Künstlerhaus Föhrenes Bekonder Str. 13, Föhren


Dr. Elisabeth Feilen, M.A., Kunsthistorikerin & Kunstsachverständige, Saarbrücken

„Das Haus des Künstlerpaares Annamalt und Edward Naujok ist in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 24. Juli 1997-8 A 12820/96 zum Kunsthaus deklariert, also einem Gesamtkunstwerk anerkannt worden.

Annamalt und Edward Naujok haben mit ihrem Kunsthaus ein Gesamtkunstwerk geschaffen, dem fundierte gesellschaftspolitische und lebensphilosophische Reflexionen zu Grunde liegen, die sich nicht nur in der Außenfassade bzw. im Außenbereich dokumentieren, sondern auch im Interieur. Nichts bleibt dem Zufall oder einer reinen Dekoration überlassen. Alles hat einen symbolhaften Hintergrund, der nach Entschlüsselung trachtet.

Reflexionen zum Begriff Gesamtkunstwerk: Gesamtkunstwerke gab es in der Kunstgeschichte schon immer. Ein Gesamtkunstwerk ist keine neuzeitliche Erfindung. Nicht nur für das 20. Jahrhundert gibt es sehr viele Beispiele für Gesamtkunstwerke auch für bereits vergangene Kunstepochen. In Frankreich befindet sich in der Nähe Lyons die sog. Palais ideal“ des Briefträgers Ferdinand Cheval (1879-1912). Die bekannte Künstlerin Niki de St. Phalle (1930-2002) schuf in der südlichen Toskana einen fantastischen Tarot-Garten. Als weitere Architekturgestaltungen oder Häuser fantastischer Künstler kann hier das sogenannte Hundertwasser-Haus in Wien, das Museum Ernst Fuchs und – last but not least – in Figueras das Dali-Museum genannt werden.



1977
Ulrike und Edward Naujok kaufen das ca. 100 Jahre alte Bauernhaus und wohnen dort mit ihren drei Kindern


1994
Tod von Ulrike Naujok


1994
Graffiti Sprayaktion:
Edward Naujok sprayt die Fassade und Giebelseite seines Wohnhauses gemeinsam mit seinen Kindern und Freunden

Aufforderung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg an Edward Naujok auf Entfernen des Graffiti. Edward Naujok weigert sich und beruft sich auf die Kunstfreiheit.
Es folgt ein jahrelanger Rechtsstreit durch mehrere Instanzen.


1995
Annamalt und Edward Naujok schmieden erste Pläne für ein Künstlerhaus Föhren.


1997
Das Oberlandesgericht Koblenz hält in einem Grundsatzurteil fest (24. Juli 1997-8 A 12820/96):
Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein Kunstwerk.
Kunstfreiheit steht über Baurecht.
Graffiti ist eine anerkannte Kunstform.
Edward Naujok gewinnt den Rechtsstreit.

1997
Motiviert durch das Urteil beginnt das Künstlerpaar noch im gleichen Jahr mit der Verwirklichung ihres Traumes von einem bunten Künstlerhaus Föhren.


1998 – 2000
Komplettsanierung und Umbau zumeist in Eigenleistung


ab 2000
künstlerische Gestaltung der Wohnräume
der bunte Mercedes wird auseinander geschnitten und eine Hälfte davon an der Fassade verankert


2001-2005
weitere künstlerische Ausgestaltung der Innen- und Außenflächen


2003
Kunstaktionen gegen den Irakkrieg: Ausdruck der gewonnenen künstlerischen Freiheit


2005
mehrere Tage der offenen Tür.
Das bunte Haus wird auch in Zukunft zu einem offenen Haus für Kunstinteressierte


2006
Wandmalerei und Graffiti an der Rückseite des Hauses

2007
Wandmalerei und Graffiti an der Giebelseite „Stelzengänger“

2008
Wandmalerei und Graffiti Giebelseite zum Hof „Olympiade der Maulkörbe“ Kunstaktion auf dem Hof „Olympiade der Maulkörbe – Verlierer sind die Menschenrechte“

2009
Wandmalerei und Graffiti an der Fassade „Wünsche wachsen schneller als das Bewusstsein“ Fassade: Aktion zur Bundestagswahl: „Deutschland schläft sich weiß“

2016
Tod von Edward Naujok.

2017
Annamalt beschließt das Künstlerhaus Föhren weiterzuführen und noch offener für Interessierte zu gestalten und das Gesamtkunstwerks weiter künstlerisch auszubauen.

Mit ARTIST IN RESIDENCE bietet Annamalt KünstlerkollegInnen an, in den Räumen des Künstlerhaus Föhren temporär zu arbeiten